Vitamin D: Neue Regeln zur Kostenübernahme
Was bei Verordnung, Abrechnung und Patienteninformation zu beachten ist
Aufgrund der jüngsten Mitteilungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) musste Unilabs das Abrechnungssystem für Vitamin-D-Verordnungen anpassen.
Wie bereits in unserem letzten Schreiben angekündigt, ist die Kostenübernahme für die Analysen 25-Hydroxy-Vitamin D und 25-OH-Vitamin D2, D3 seit dem 1. Juli 2022 auf bestimmte klinische Situationen beschränkt. Die Liste der entsprechenden Indikationen ist auf der Website des BAG oder im Analyseprofil auf e-unilabs verfügbar.
Getrennte Abrechnung je nach Erstattungsstatus
Liegt eine klinische Indikation vor, das heisst, die Patientin oder der Patient leidet an einer der vom BAG aufgeführten Erkrankungen oder es besteht ein entsprechender Verdacht, wird die Analyse der Krankenversicherung zur Kostenübernahme in Rechnung gestellt. Eine Erstattung ist dabei einmal innerhalb von drei Monaten möglich.
Wird die Analyse hingegen im Rahmen eines Screenings verordnet und sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt, wird dafür ein separates Dossier erstellt und die Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten geschickt.
Bitte beachten Sie, dass eine klinische Begründung erforderlich ist, damit die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden können.
Fehlt ein Hinweis auf eine klinische Indikation, wird standardmässig ein nicht erstattungsfähiges Screening angewendet.
Information der Patientinnen und Patienten
Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Patientinnen und Patienten bei der Verordnung über die neuen Einschränkungen der Kostenübernahme informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Unilabs-Kundendienst:
Telefon: 022 716 20 20
E-Mail: infomed@unilabs.com