Wir wissen, dass Fragen zur Rechnungsstellung bei medizinischen Analysen manchmal komplex wirken können. In diesen FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Rechnungen, Zahlungen, Rückerstattung und Abrechnungsdetails. Unser Ziel ist es, Ihnen den Abrechnungsprozess verständlich zu erklären und Ihnen die Informationen zu geben, die Sie benötigen.

Wenn Ihre Rechnung bereits an Intrum übergeben wurde, wenden Sie sich bitte direkt an Intrum.

E-Mail: inkasso.ch@intrum.com 
Telefon: 0848 210 021

Wenn Sie eine Rechnung von Unilabs erhalten, bedeutet dies in der Regel, dass wir die Leistungen anhand der uns vorliegenden Informationen nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen konnten.

Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass Versicherungsangaben fehlen oder nicht korrekt sind, sich Ihre Versicherungsdeckung geändert hat oder einzelne Analysen von Ihrer Versicherung nicht übernommen werden.

Laboranalysen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung grundsätzlich nur übernommen, wenn sie medizinisch indiziert und von einer berechtigten medizinischen Fachperson verordnet wurden. Liegt keine gültige ärztliche Verordnung vor, kann die Analyse als Selbstzahlerleistung gelten. Die Kosten sind dann von der Patientin bzw. vom Patienten zu tragen.

Werden nur einzelne der angeforderten Analysen von Ihrer Krankenversicherung übernommen, erhalten Sie gegebenenfalls eine Rechnung für die nicht gedeckten Leistungen.

Wenn die verrechneten Leistungen möglicherweise rückerstattet werden können, können Sie den Rückerstattungsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Ob eine Rückerstattung erfolgt, hängt von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ihrer individuellen Versicherungsdeckung ab. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung von Unilabs auch dann innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen ist, wenn Sie sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Das Analysedatum finden Sie auf Ihrer Rechnung neben der Fallnummer.

In manchen Fällen kann zwischen dem Analysedatum und dem Rechnungsdatum eine gewisse Zeit liegen. Für die Versicherung ist in der Regel das Behandlungsdatum relevant, also das Analysedatum.

Laboranalysen werden auf Anfrage der verordnenden Ärztin, des verordnenden Arztes oder der medizinischen Praxis durchgeführt.

Die verordnende Praxis stellt auch die Rechnungsinformationen zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur durchgeführten Analyse oder zur Rechnungsadresse haben, wenden Sie sich bitte an die Ärztin, den Arzt oder die medizinische Praxis, die den Test verordnet hat.

Bitte wenden Sie sich an das Abrechnungsteam Ihrer Region und geben Sie folgende Informationen an:


Rechnungen von Unilabs sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

Wenn Sie eine Zahlungsfristverlängerung benötigen, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an das Abrechnungsteam Ihrer Region — idealerweise direkt nach Erhalt der Rechnung oder spätestens nach der ersten Mahnung.

Deutschschweiz: rechnung.unilabs@hin.ch

Westschweiz: facturation.unilabs@hin.ch

Tessin: fatturazione.unilabs@hin.ch

Nach der letzten Mahnung können unbezahlte Rechnungen an ein Inkassounternehmen übergeben werden.