Wir sind uns bewusst, dass der Abrechnungsprozess für medizinische Analysen manchmal komplex erscheinen kann. Aus diesem Grund haben wir diese FAQ erstellt, um Ihnen klare Antworten auf all Ihre Fragen zu geben. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Abrechnungsabläufe besser zu verstehen und Ihnen die Informationen zu geben, die Sie benötigen, um sich wohl und sicher zu fühlen.
Senden Sie Ihre Anfrage an folgende E-Mail-Adresse: inkasso.ch@intrum.com oder kontaktieren Sie sie telefonisch unter 0848 210 021.
Wenn Sie eine Rechnung erhalten, liegt das daran, dass unsere Systeme die Rechnung nicht mit einer Versicherungsgesellschaft abgleichen konnten. Dies kann auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen sein, die außerhalb des Einflussbereichs von Unilabs liegen. Bitte leiten Sie den Erstattungsnachweis so bald wie möglich an Ihre Krankenkasse weiter und bezahlen Sie die Rechnung an Unilabs.
Das Analysedatum ist neben dem Aktenzeichen sichtbar. Manchmal liegt zwischen dem Rechnungsdatum und dem Analysedatum eine erhebliche Zeitspanne.
Für Versicherungszwecke ist nur das Behandlungsdatum (Analysedatum) entscheidend.
Die Laboruntersuchungen werden auf Wunsch des behandelnden Arztes durchgeführt, der auch die Rechnungsadresse angibt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Person, die den Test angeordnet hat.
Bitte senden Sie eine schriftliche Mitteilung an ar.ch@unilabs.com, in der Sie die Rechnungsnummer und den genauen Grund angeben.
Unilabs-Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Diese Bedingung ist auf der Rechnung angegeben. Die Rechnungen werden bei der letzten Mahnung an das Inkassobüro weitergeleitet. Es besteht die Möglichkeit, bei Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bei der ersten Mahnung, auf ar.ch@unilabs.com einen Zahlungsaufschub zu beantragen.
Unilabs gewährt keinen Zahlungsausgleich, sondern nur eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen unter ar.ch@unilabs.com mit.
Senden Sie den Erstattungsbeleg bitte an Ihre Krankenkasse für eine eventuelle Rückerstattung.
Bitte teilen Sie die neue Adresse Ihrem Arzt mit, der die Analysen verschreibt.